AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule HundsKompetenZEN Daniel Kernchen

  1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Hundetrainers/der Hundeschule, nachstehend auch „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartnern, nachstehend auch „Teilnehmer“ oder „Kunde“ genannt. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor den nachfolgenden Geschäftsbedingungen!

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

  1. Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt

2.1 Der Veranstalter bietet Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen für Hunde sowie Coachingveranstaltungen und Seminare für Hundehalter an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter in seinen Geschäftsräumen oder seiner Internetpräsenz und von ihm sonst genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2 Durch die Übermittlung und Bestätigung einer ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung (bspw. Anmeldeformular) auf dem Postweg, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung kommt mit dem Veranstalter ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Ein bestimmter Erfolg ist dementsprechend seitens des Veranstalters nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit der Teilnehmer ab. Ziel ist es, dem Kunden Inhalte und Handlungsempfehlungen zu vermitteln. Ein Erfolg zum Erreichen bestimmter Ziele wird ausdrücklich nicht geschuldet, sondern erfordert die richtige und konsequente Umsetzung der Trainingsvorschläge und hängt mithin maßgeblich vom Kunden ab.

Alle unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht anders ausdrücklich erklärt. Die Anmeldung und Buchung kann entweder telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigt der Kunde die verbindliche Anmeldung. Mit der verbindlichen Anmeldung bestätigt der Kunde die Anerkennung der AGBs, Datenschutzhinweise und ggf. der Platzordnung.

Für Buchungen, die schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen, gilt:
Der Kunde bietet mit seiner Buchung den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Zugang unserer Buchungsbestätigung beim Kunden zustande. Diese enthält alle relevanten Angaben zum gebuchten Angebot. Die Buchungsbestätigung kann sowohl schriftlich als auch per E-Mail erfolgen.

2.3 Mit seiner Teilnahmeerklärung meldet sich der Teilnehmer verbindlich für eine einzelne oder mehrere Veranstaltung(en) an. Die Anmeldung kann von dem Teilnehmer nur bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung(en) gegen Zahlung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % der auf die betreffende(n)

Veranstaltung(en) entfallenden Teilnahmegebühr(en) storniert werden. Storniert der Teilnehmer seine Teilnahmeerklärung später oder gar nicht, ist die Vergütung in voller Höhe fällig.

2.4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der anmeldenden Person einen Teilnahmevertrag über und für die ganze Gruppe ab. Er ist für jeden Gruppenteilnehmer verbindlich. Ziff. 2.3 findet entsprechend Anwendung.

2.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf die Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

2.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.

2.7 Macht der Teilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird ihm die gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Darüber hinaus stehen ihm keine Ersatzansprüche zu.

 

2.8 Absagen & Stornierung

2.8.1      Gruppenstunden, Kurse: Absagen der Kursstunden sind mindestens 24 Stunden vorher per E-Mail, SMS oder Telefon mitzuteilen. Das Nichterscheinen oder die verspätete Absage verleiht keinen Anspruch auf Zurückzahlung der Kursgebühr. Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht.

2.8.2      Erstgespräche, Beratungen, Einzeltrainingsstunden: Terminabsagen sind rechtzeitig, mindestens 48 Stunden vorher, per E-Mail, Telefon oder SMS vorzunehmen.

2.8.3      Die Wirksamkeit der Stornierung tritt erst durch die Bestätigung der Hundeschule ein. Nicht fristgemäß abgesagte Termine werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

2.8.4      Sollten Termine seitens der Hundeschule abgesagt werden, werden diese nach erneuter Vereinbarung nachgeholt.

2.8.5      Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung auf eine dritte Person ist nur nach individueller Absprache mit der Hundeschule möglich.

2.8.6      Kurse, Wanderungen, Social Walks, Gruppenspaziergänge: Wird die Buchung der Teilnahme an einer der Veranstaltungen weniger als 10 Tage vor dem vereinbarten Termin storniert, fallen Kosten von 50% der Teilnahmegebühr an. Bei einer Stornierung von weniger als 5 Tagen vor dem Veranstaltungstermin, wird der Ausfall in voller Höhe berechnet.

2.8.7      Seminare, Workshops, Vorträge: Die jeweiligen Gebühren sind nach schriftlicher oder mündlicher Anmeldung fällig, worüber der Anspruch auf einen Platz garantiert wird. Bei Nichterscheinen wird der Betrag nicht

zurückerstattet. Sie können jedoch einen Ersatzteilnehmer stellen. Wird die Teilnahme an einer Veranstaltung weniger als zwei Wochen vor dem Termin storniert, fällt eine Stornogebühr von 50% an, ab weniger als eine Woche vor Veranstaltung fallen 100% Stornogebühr an. Das Widerrufsrecht bezüglich Fernabsatzverträge findet laut BGB § 312 Absatz b Nr. 6 keine Anwendung. Der/die Kunde/Kundin hat kein Recht auf Widerruf.

 

  1. Vertragsdauer und Vergütung

3.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

3.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

3.3 Sämtliche Teilnahmegebühren sind mit Übersendung des Anmeldeformulars, der Teilnahmeerklärung bzw. Rechnungsstellung, spätestens jedoch zu Veranstaltungsbeginn, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter. Der Veranstalter behält sich vor, von dem Teilnehmer den Ersatz des ihm aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen. Die Zahlung kann zu Kursbeginn bar vor Ort bzw. durch Überweisung auf das entsprechend angegebene Konto erfolgen.

3.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

  1. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1 bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Der dem Teilnehmer daraus zustehende Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.

4.2 Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringt, dass dem Veranstalter kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

  1. Allgemeine Teilnahmebedingungen

5.1 Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen.

5.2 Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

5.3 Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der

Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des Veranstalters bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

5.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetzten Trainer/ Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen.

5.5 Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Ein aktueller Impfpass (Heimtierausweis) ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.

5.6 Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

  1. Haftung

6.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

6.2 Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer nicht für von Dritten und/oder von deren Hunden herbeigeführte Schäden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers von Dritten gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.

  1. Sonstige Bestimmungen

7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

7.2 Mündliche Nebenabreden existieren nicht.

7.3 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das Schriftformerfordernis findet hingegen keine Anwendung auf Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden (individuelle Vertragsabreden entsprechend 1.1).

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